Gautheilung |
VIII. Kreis Hellweg-Märkischer Turngau Nachdem allseitig die Theilung des Hellweg-Märkischen Gaues als dringendes Bedürfnis anerkannt ist, und die beabsichtigte Theilung die Zustimmung der in Frage kommenden Vereine, des Gaues und des Kreisausschusses gefunden hat, bin ich vom Gauturnrath beauftragt worden, die zur Bildung des neuen Gaues erforderlichen Schritte zu thun. Der neue Gau soll den Theil des Hellweg-Märkischen Gaues umfassen, der östlich von der Westgrenze des Kreises Soest und nördlich von der Ruhr liegt. Soest 11. November 1893. entnommen aus "Deutsche Turnzeitung" Nr. 46, 16. November 1893 |